Auch wenn die Schwangerschaft vorbei ist, kommen weitere Vorsorgeuntersuchungen, nur halt nicht mehr für die werdende Mutter, sondern für das Baby. Es gibt Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, die sogar gesetzlich vorgeschrieben werden. Sie dienen der frühzeitigen Erkenntnis über Störungen, die körperlicher oder geistiger Natur sein können. Selbstverständlich ist damit auch die Möglichkeit gegeben, diese frühzeitig zu behandeln. Gesetzliche Maßnahmen werden bis zum vollendeten 6. Lebensjahr vorgeschrieben und sollten im Interesse des Kindes unbedingt eingehalten werden.
Arten von Vorsorgeuntersuchungen
In erster Linie gibt es die sogenannte U1, die Sie mit ihrem Kind in Anspruch nehmen können. Diese Untersuchung erfolgt unmittelbar nach der Geburt und es werden erste Informationen gesammelt, die für eine Früherkennung von Störungen jeglicher Art notwendig sein können. Die U2 erfolgt dann drei bis maximal 10 Tage nach der Geburt ihres Kindes. Dabei wird das Augenmerk hauptsächlich auf die Motorik von diversen Organen gelegt. Die U3 erfolgt in der vierten bis sechsten Woche. Hier schaut man dann auf die Körperhaltung ihres Babys um eventuelle Fehlstellungen vorzeitig festzustellen. Die U4 erfolgt dann erst im dritten bis vierten Lebensmonat und kümmert sich wieder um die Kontrolle des Bewegungsverhaltens und eingehende körperliche Untersuchungen. Auch Impfungen werden nun erstmalig durchgeführt, so dass Sie sich sicher sein können, dass es ihrem Kind rundum gut geht. Die Untersuchungen ziehen sich bis zur U9 durch, die im Alter von fünf bis fünfeinhalb enden. Dabei geht es hauptsächlich darum, Fehlstellungen zu erkennen beziehungsweise Schäden an Organen oder ähnliches, die das Leben beeinträchtigen könnten. Alle Infos zu den Vorsorgeuntersuchungen finden Sie auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder
Neben den eben genannten Vorsorgeleistungen gibt es seit 2006 vier weitere Untersuchungen, die ihrem Kind angeboten werden, die jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. In diesem Fall lohnt sich also das Abschließen einer privaten Krankenversicherung für Familien, welche für die Kosten aufkommt. Die Untersuchungen nennen sich U10, U11, J1 und J2 und finden im Alter von sechs bis siebzehn Jahren statt. Hierbei geht es erstmalig auch um Sozial- beziehungsweise Verhaltensstörungen, die sexuelle Entwicklung oder auch Entwicklungsstörungen, die frühzeitig erkannt werden sollen. Auf diese Art und Weise kann ihr Kind nicht nur perfekt in das tägliche Leben integriert werden, sondern auch Störungen bereits frühzeitig behoben werden. Leidet ein Kind nämlich unter solchen Störungen, ist es üblicherweise schwierig, sich in das tägliche Leben ohne weitere Probleme zu integrieren.
Bild: panthermedia.net Jonathan Ross

31. August 2011
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